Schülerbeförderung für das Schuljahr 2021/2022
Um einen reibungslosen Übergang zum Schuljahr 2021/2022, auch in diesem Jahr wieder unter den Umständen der Covid19-Pandemie, garantieren zu können, bitte ich um Beachtung nachfolgender Arbeitshinweise:
Von allen anspruchsberechtigten Fahrschülern des OSZ I Barnim bzw. der Beruflichen Schule ist ein Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises zu stellen (nichtzutreffend für Auszubildende/Schüler, die ihre Fahrtkosten über die Rückerstattung abrechnen wollen). Ich bitte zu beachten, dass bei Neuanmeldungen dem Antrag ein mit Namen versehenes Passbild beizufügen ist.
Später eingehende Anträge werden mit Gültigkeit ab Oktober 2021 bearbeitet. Der Monat September 2021 ist dann über die Erstattung von Schülerfahrtkosten abzurechnen.
Bildquelle: https://bbg-eberswalde.de/images/inhalte/eu_projekt/eu_projekt_obus.jpg