Liebe Schülerinnen und Schüler
Hinsichtlich der Umsetzung der Schülerbeförderung für das Schuljahr 2022/2023 möchten wir Ihnen folgende Hinweise mit auf dem Weg geben:
Von allen anspruchsberechtigten Fahrschülern des OSZ bzw. der Beruflichen Schule ist ein Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises zu stellen (nichtzutreffend für Auszubildende/Schüler, die ihre Fahrtkosten über die Rückerstattung abrechnen wollen). Ich bitte zu beachten, dass bei Neuanmeldungen dem Antrag ein mit Namen versehenes Passbild beizufügen ist.
Termin: 24.06.2022 für Fahrschüler, die bereits im Schuljahr 2021/2022 im Besitz eines Schülerfahrausweises waren
Wichtiger Hinweis für diese Schüler: Die im Schuljahr 2021/2022 ausgegebenen Schülerfahrausweise sind auch für die folgenden Schuljahre zu nutzen und daher gut aufzubewahren. Die neue Gültigkeit für das Schuljahr 2022/2023 wird durch das Auflegen des Schülerfahrausweises auf den Bordrechner im Bus zu Beginn des Schuljahres aktiviert.
Termin: 02.09.2022 für Neuzugänge mit Ausstellung eines Schülerfahrausweises ab Oktober 2022