Hinweise von Eurer Schulgesundheitsfachkraft
Als Erstes:
Ruhe bewahren! Kein Grund in Panik zu verfallen. Denn Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate.
Zweiter Schritt:
Kontaktieren Sie telefonisch Ihren Hausarzt und machen Sie einen Termin für die Kontrolle durch einen genaueren PCR-Test aus. Informieren Sie außerdem die Schule.
Erreichen Sie Ihren Hausarzt nicht:
Rufen Sie die 116 117 an und bitten Sie um einen Kontakt oder einen Termin zum PCR-Test. Bleiben Sie zu Hause und halten sie sich an die AHA+L-Regeln. Bis zum Ergebnis des PCR-Tests steht L für Lüften!
Gibt es eine Meldepflicht bei positiven Schnelltests?
Nein, nur wenn es sich nicht um einen Selbsttest handelt, der Test also von medizinischem Personal durchgeführt wurde. (lt. Bundesministerium für Gesundheit). Fahren Sie fort, wie im „Zweiten Schritt“ beschrieben.
Unsere Fachkraft für Schulgesundheit ist für Euch da.
Jeanette Dießner
+49 3338 7093 09
E-Mail schreiben