Wer, Was, Wann bei positiver Schnelltestung

By 19. Januar 2022Aktuelles

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die bereits seit Wochen angekündigte neue Coronawelle scheint nun an Fahrt aufzunehmen und beunruhigt den einen oder anderen verständlicherweise doch sehr. Welche Regeln im Umgang mit dem Virus gelten,entnehmen Sie bitte den öffentlichen Informationsquellen:

Für die Schule haben sich die Regeln nicht geändert. Corona unterliegt dem Infektionsschutzgesetz:

Aufgrund von Nachfragen der Schülerschaft fasse ich noch einmal das Vorgehen zusammen:

 

  1. Alle Schüler:innen, die nicht durch 2G den Zutritt zur Schule haben, testen sich täglich. Zutritt zur Schule nur mit 3G.
  2. Geimpfte Schüler:innen können dennoch Tests erhalten und nutzen.
  3. Kontrolliert wird in der ersten Unterrichtsstunde.
  4. Positiver Schnelltest, heißt noch nicht Infektion. Sicherer ist das Ergebnis eines Testzentrums –Einholen in Eigenverantwortung, wenn symptomfrei. Der Betroffene bleibt zu Hause. PCR-Tests sind derzeit kaum noch in angemessener Zeit erhältlich, wenn man keine Symptome hat. Selbstisolation ist das Mittel der Wahl, bitte  den Weisungen des Testzentrums folgen. Aufgrund eines positiven Selbsttests eines Schülers wird keine Klasse nach Hause geschickt, es sei denn, es gibt eine besondere Gefährdungslage.
  5. Bei Symptomen wendet man sich an einen Arzt. Den Anweisungen des Arztes ist zu folgen.
  6. Isolation und Quarantäne werden durch das Gesundheitsamt angeordnet. Die Schule kann bei gefährlichen Kontakten um Selbstisolation bitten, diese aber nicht anordnen. Geimpft und masketragend ist derzeit keine Quarantäne empfohlen. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden. Nur in dem Fall, dass wir von einem besonders hohem Infektionsrisiko ausgehen – wie zum Beispiel: positive Testung im Sportunterricht/ohne Maske, schicken wir ganze Lerngruppen im gegenseitigen Einvernehmen für wenige Tage in die Distanz.
  7. Die Schule erhält vom Schüler oder dessen Familie immer über das Büro von Frau Rücker die Informationen von positiven PCR-Testungen. Ggf. muss die Lehrkraft Informationen weitergeben, falls Schüler sich nicht an diese Regel halten. Die Information über eine Coronainfektion unterliegt bereits bei Verdacht der Meldepflicht. Whatsappgruppen sind kein Informationskanal von Schule: Nutzen Sie bitte Mail, Telefon. Meldungen werden schriftlich dokumentiert(Infektionsschutzgesetz): positiver Schnelltest, dann positiver PCR-Test oder Entwarnung. Alle betroffenen Lehrkräfte werden per Mail über positive PCR-Teste informiert. Die Lehrkräfte informieren alle betroffenen Schüler:innen.
    Noch einmal: Solange nur ein positiver Schnelltest vorliegt, agiert die Schule nur nach Einzelfallentscheidung, wenn ein erhöhtes Risiko erkennbar ist.
  8. Positivbestätigte PCR-Testungen Stand 19.01.2022: Lehrkräfte=0, Gost=2, A1=4
  9. Ungeimpfte benötigen besonderen Schutz vor Corona, hier ist besonders sensibel zu entscheiden.
  10. Es besteht kein Anspruch auf Distanzlernen. Alle Lehrkräfte besprechen im Vorfeld mit ihren Lerngruppen, wie im Fall der Fälle vorgegangen wird, wo ggf. Aufgabenangebote zu finden sind, ob und wie bewertet wird.
  11. Gemeldete Fälle dürfen erst nach negativem Gutachten wieder die Schule betreten. Vorzulegen ist der Nachweis im Büro bei Frau Rücker, wird dokumentiert. Auch Lehrkräfte kontrollieren im Rahmen der morgendlichen Coronakontrollen und unterstützen, dass die Meldungen auch bei Frau Rücker eingehen.

Rücksicht, Vorsicht, Weitsicht sollten unsere Berater sein, Panik oder Gleichgültigkeit helfen uns nicht weiter. Tragen Sie Ihre Masken, halten Sie, wo immer es geht, auch zwischen Schülern Abstand. Kommen wir gemeinsam gut durch diese Zeit.

In den nächsten Wochen ist es im Land Brandenburg geplant, die Testfrequenz an Schulen auf fünf Test pro Woche zu erhöhen. Wir sind vorbereitet und können ausreichend Tests zur Verfügung stellen.

Bernau bei Berlin, 19.01.2022

Simone Kopp
-Komm. Schulleiterin-